Flüchtlingsrechte sind Menschenrechte! – Integration statt Abwehr

Pressemitteilung
28.09.2017
Zum diesjährigen Tag des Flüchtlings am 29.09.2017, der unter dem Motto „Flüchtlingsrechte sind Menschenrechte“ steht, appelliert der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V. menschenrechtliche Standards in der Flüchtlingspolitik zu wahren.

Dazu gehört, den bis März 2018 ausgesetzten Familiennachzug für subsidiär schutzberechtigte Menschen aus Kriegsgebieten wieder zu gewährleisten. „Die Aussetzung des Familiennachzugs kostet Menschenleben der im Krieg zurückbleibenden meist Frauen und Kinder, treibt Betroffene in die Boote und beschädigt Integration nachhaltig“, so Ulrike Seemann-Katz, Vorsitzende des Flüchtlingsrat M-V e.V..

Seit die Bundesregierung im März 2016 den Familiennachzug zu Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz für zwei Jahre ausgesetzt hat, erhalten immer mehr Flüchtlinge vom zuständigen Bundesamt nur noch diesen herabgesetzten Schutz und nicht die volle Flüchtlingsanerkennung. Das Grundrecht auf Schutz der Familie wird hier bewusst ausgehebelt.

Der Flüchtlingsrat verurteilt darüber hinaus die Kooperation der EU mit der Türkei und Libyen, die zum Ziel hat, Fluchtwege zu versperren und es Flüchtlingen zu verunmöglichen, in den Mitgliedstaaten der EU ein Asylverfahren zu durchlaufen. Die effektive Abschottung Europas durch die Zusammenarbeit mit Drittstaaten, in denen Menschenrechte missachtet werden, und die gleichzeitige Verfolgung und Kriminalisierung von Rettungsorganisationen auf dem Mittelmeer darf von der Bundesregierung nicht länger unterstützt werden.

Der Flüchtlingsrat fordert die Landesregierung auf, sich bei der für Ende November terminierten Ministerpräsident*innenkonferenz für die Aufhebung bis dato fortbestehender Hürden bei der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen stark zu machen. Selbst die Arbeitsverwaltung und Unternehmensorganisationen fordern Aufenthaltserlaubnisse statt Duldungen für Auszubildende und den ungehinderten Zugang zu Arbeits- und Ausbildungsförderungsmaßnahmen für alle Geflüchteten unabhängig vom Aufenthaltsstatus oder vom Stand des Asylverfahrens sowie auch für Geduldete.

Zum morgigen „Tag des Flüchtlings“ soll noch einmal deutlich daran erinnert werden, dass sich Deutschland nicht nur durch die Unterzeichnung der Genfer Flüchtlingskonvention zum Schutz von Flüchtlingen und der Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet hat. Insbesondere enthält auch unser Grundgesetz grundlegende Werte, die für alle Menschen unabhängig von ihrer Herkunft gelten. Rassismus und Diskriminierung in all ihren Ausprägungen muss entschieden entgegengetreten werden. In Zeiten, in denen rechte und menschenfeindliche Positionen politikfähig geworden sind, kommt der Verteidigung unserer Grundwerte und -rechte sowohl durch Entscheidungsträgerinnen als auch durch die Zivilgesellschaft eine zentrale Rolle zu.