Flüchtlingsrat MV erneuert Forderung für einen Abschiebestopp für den Iran

Pressemitteilung

Schwerin, den 10.02.2026Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e. V. fordert die Landesregierung erneut auf, einen Abschiebestopp für den Iran zu verhängen und sich zugleich für eine bundeseinheitliche Regelung einzusetzen.

Seitdem zuletzt im Jahr 2023 verhängten Abschiebestopp hat sich die menschenrechtliche Lage im Iran weiter deutlich verschärft. Staatliche Repression, Gewalt und politische Verfolgung dauern unvermindert an. Für viele Menschen ist eine sichere Rückkehr weiterhin ausgeschlossen. Umso unverständlicher ist es aus Sicht des Flüchtlingsrates, dass das Land derzeit keinen Abschiebestopp mehr für notwendig hält und stattdessen auf Einzelfallprüfungen durch die kommunalen Ausländerbehörden setzt.

In der Praxis entsteht dadurch eine gefährliche Grauzone. Wenn weder ein formeller Abschiebestopp besteht noch klare landesweite Vorgaben existieren, bleibt unklar, auf welcher Grundlage entschieden wird, ob Abschiebungen durchgeführt oder unterlassen werden.

„Es darf nicht davon abhängen, welche individuelle Einschätzung einzelne Sachbearbeitende treffen, ob Menschen in ein Land abgeschoben werden, indem ihnen Verfolgung und schwere Menschenrechtsverletzungen drohen“, betont Sabine Ziesemer, Co-Geschäftsführerin des Flüchtlingsrates MV e. V. „Rechtsstaatlichkeit braucht klare, transparente und einheitliche Regelungen insbesondere dann, wenn es um den Schutz von Menschenleben geht.“

Zwar verweist das Innenministerium darauf, dass es in den vergangenen Jahren keine Abschiebungen aus Mecklenburg-Vorpommern in den Iran gegeben habe. Das ist faktisch richtig. Allerdings hat es mindestens einen dokumentierten Abschiebeversuch gegeben, der letztlich scheiterte. Gerade dieser Umstand zeigt, dass ohne eine formelle und rechtssichere Regelung Abschiebungen nicht grundsätzlich ausgeschlossen sind.

Für die betroffenen Menschen bedeutet diese Politik vor allem eines ein Leben in permanenter Unsicherheit und Angst. Dass diese existenziellen Belastungen in der Argumentation der Landesregierung kaum berücksichtigt werden, ist aus Sicht des Flüchtlingsrates nicht hinnehmbar.

Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern erneuert daher seine Forderung nach einem formellen Abschiebestopp für den Iran und fordert die Landesregierung auf, ihrer humanitären Verantwortung gerecht zu werden.


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