Infoflyer zur Bleiberechtsregelung für junge geduldete Flüchtlinge

Die Bleiberechtsregelung für gut integrierte Jugendliche ist seit 1. Juli 2011 in Kraft. Junge Menschen (Mindestalter: 15, Höchstalter: 20), die bisher nur mit einer aufenthaltsrechtlichen Duldung in Mecklenburg-Vorpommern leben, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis (nach § 25a AufenthG) erhalten.

Kinderschutzbund und Flüchtlingsrat begrüßen Rücknahme der Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention

Jetzt Kinderrechte ins Grundgesetz! Das Bundeskabinett hat den Vorbehalt für die 1992 ratifizierte UN-Kinderrechtskonvention zurückgenommen. Damit müssen die Kinderrechte künftig auf alle ausländischen Kinder, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, angewendet werden. Dies bietet nach Auffassung des Kinderschutzbundes und des Flüchtlingsrates in Kinderschutzbund und Flüchtlingsrat begrüßen Rücknahme der Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention weiterlesen