Ablehnungen von Asylverfahren ukrainischer Kriegsflüchtlinge

Nach wie zuvor fliehen Menschen aus der Ukraine. Wenn sie jedoch Asylanträge stellen, wurden diese bislang nicht bearbeitet. Aktuell jedoch werden vermehrt Bescheide verschickt: Die Anträge der Schutzsuchenden werden als offensichtlich unbegründet abgelehnt.

Aktuell finden keine Abschiebungen in die Ukraine statt. Das mag auf den ersten Blick beruhigen. Die Integration Geduldeter ist jedoch sehr viel schwieriger. Auch die Sozialleistungen für Geduldete sind andere.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte DIMR sammelt deswegen aktuell diese Bescheide, um sie dem Europarat vorlegen zu können. Denn noch im Juni dieses Jahres hatte dieser den Schutz für Vertriebene aus der Ukraine verlängert bis zum 04.03.2026, da die Gründe für den vorübergehenden Schutz nach wie zuvor bestehen.
Wir unterstützen das ausdrücklich und bitten um Zusendung solcher Bescheide an unsere Geschäftsstelle.

Wir empfehlen zudem unbedingt umgehend einen Rechtsanwalt oder -anwältin einzuschalten!

Bescheide, die Anträge als „offensichtlich unbegründet“ ablehnen, haben zudem nur eine kurze Frist zur Klagemöglichkeit: 7 Tage.