Pressemitteilung
Schwerin, 06.11.2025. In Mecklenburg-Vorpommern droht ein gefährlicher Rückschritt beim Schutz vor Diskriminierung. Die drei unabhängigen Antidiskriminierungsberatungsstellen in Schwerin, Anklam und Greifswald stehen vor dem Aus. Die durch das Bundesprogramm respekt*land aufgebaute Struktur steht ab Februar 2026 ohne Finanzierung da. Das Land hat bislang keine Nachfolgefinanzierung zugesagt.
Auf dem Spiel steht weit mehr als nur Geld. Es geht um den Erhalt niedrigschwelliger, professioneller Anlaufstellen für Menschen, die Diskriminierung erfahren – wegen ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Behinderung, ihrer Religion oder wegen ihrer sexuellen Identität. Es geht um Schutz, Empowerment und Teilhabe. Und es geht um das klare politische Bekenntnis, dass Diskriminierung nicht hingenommen wird.
„Wenn das Land jetzt nicht handelt, verliert Mecklenburg-Vorpommern nicht nur professionelle Beratungsstellen und erfahrenes Fachpersonal – es lässt Betroffene im Stich. Und es sendet das verheerende Signal, dass Diskriminierung keinen entschlossenen Widerspruch erfährt“, sagt René Fuhrwerk, Co-Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Mecklenburg-Vorpommern.
Der Flüchtlingsrat fordert vom Land Mecklenburg-Vorpommern eine dauerhafte Landesfinanzierung ab 2026.
