Pressemitteilung, 07.05.2025
Wie gelingt der Übergang vom Chancenaufenthaltsrecht zum gesicherten Aufenthalt?
Das Bleiberechtsnetzwerk der Landesflüchtlingsräte legt jetzt konkrete Empfehlungen vor – mit einem klaren Appell an Politik und Verwaltung. Das bundesweite Netzwerk, das aus Expert:innen besteht, die Schutzsuchende zur Aufenthaltssicherung beraten, appelliert damit an lösungsorientierte und entlastende Verfahren.
Der Flüchtlingsrat M-V betont die Dringlichkeit der Empfehlungen. Dabei geht es insbesondere auch um die Rechte besonders vulnerablen Schutzsuchenden, wie alleinerziehende Frauen. Dessen Vorsitzende Ulrike Seemann-Katz betont: “Sie werden durch das Chancenaufenthaltsrecht besonders diskriminiert, weil ein dauerhaftes Bleiberecht aktuell ausschließlich mit guter Integration möglich ist. Die Regelung muss dringend angepasst werden, damit auch besonders vulnerable Schutzsuchende eine Chance bekommen, hier zu bleiben.”
Das vollständige Empfehlungspapier mit konkreten Praxisbeispielen und Handlungsoptionen des Bleiberechtsnetzwerkes finden Sie unter diesem Link:
https://www.fluechtlingsrat-mv.de/wp-content/uploads/2025/05/LFR_Empfehlungen_104cUebergang_Mai25_final.pdf
Der Flüchtlingsrat M-V appelliert an alle Verantwortlichen, diese Lösungsvorschläge zu berücksichtigen.
ich habe ein ernstes Problem mit der Ausländerbehörde bezüglich der Aufenthaltserlaubnis meiner Kinder.
Bisher erhielten sie denselben Aufenthaltstitel wie ich, aber bei der aktuellen Verlängerung wurde ich aufgefordert, türkische Reisepässe für die Kinder vorzulegen.
Meine Kinder wurden jedoch in Deutschland geboren und sind bislang nicht in der Türkei registriert. Die Beantragung von türkischen Pässen über das Konsulat würde viel Zeit in Anspruch nehmen. Ich habe bereits mehrfach erklärt, dass es für mich sehr schwierig ist, türkische Pässe zu beschaffen.
Ich bin syrische Staatsangehörige und der Vater meiner Kinder ist türkischer Staatsbürger, lebt aber nicht in Deutschland und es besteht kein Kontakt zu ihm.
Ich mache mir große Sorgen um meine Kinder:
• Mein jüngstes Kind ist eineinhalb Jahre alt und besucht bereits eine Kindertagesstätte.
• Mein siebenjähriger Sohn lebt aufgrund gesundheitlicher Umstände derzeit in der Obhut des KJND.
Ich habe alle verlangten Unterlagen eingereicht, einschließlich der Fotos und der Gebührenzahlung. Dennoch ist es mir derzeit nicht möglich, türkische Reisepässe für meine Kinder zu beschaffen.
Ich bitte Sie daher dringend um Verständnis und Unterstützung in dieser Angelegenheit. Ohne Aufenthaltserlaubnis werden meine Kinder in ihrem Alltag und ihrer Entwicklung erheblich eingeschränkt.
Mit freundlichen Grüßen