Warum der geplante Rechtskreiswechsel für Geflüchtete aus der Ukraine problematisch ist

Die Bundesregierung plant, Geflüchtete aus der Ukraine, denen ab dem 01.04.2025 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt wird, künftig dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zuzuordnen. Damit würden sie aus dem regulären Sozialleistungssystem (SGB II/SGB XII) in ein abgesenktes Leistungssystem wechseln. Wir Warum der geplante Rechtskreiswechsel für Geflüchtete aus der Ukraine problematisch ist weiterlesen

Geplanter Rechtskreiswechsel für Geflüchtete aus der Ukraine ist integrationspolitischer Rückschritt und führt zu finanziellen Mehrbelastungen für Kommunen

Pressemitteilung Schwerin, den 23.02.2026 – Heute berät der Deutsche Bundestag über den geplanten Wechsel ukrainischer Geflüchteter vom Bürgergeld in das Asylbewerberleistungsgesetz. Der Gesetzentwurf sieht vor, Menschen mit einer nach dem 31. März 2025 erteilten Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG künftig dem AsylbLG zu Geplanter Rechtskreiswechsel für Geflüchtete aus der Ukraine ist integrationspolitischer Rückschritt und führt zu finanziellen Mehrbelastungen für Kommunen weiterlesen