Geplanter Rechtskreiswechsel für Geflüchtete aus der Ukraine ist integrationspolitischer Rückschritt und führt zu finanziellen Mehrbelastungen für Kommunen

Pressemitteilung

Schwerin, den 23.02.2026  Heute berät der Deutsche Bundestag über den geplanten Wechsel ukrainischer Geflüchteter vom Bürgergeld in das Asylbewerberleistungsgesetz. Der Gesetzentwurf sieht vor, Menschen mit einer nach dem 31. März 2025 erteilten Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG künftig dem AsylbLG zu unterstellen.

Dieser Schritt ist sozialpolitisch falsch, rechtlich fragwürdig und finanziell kurzsichtig.

Unter den geflüchteten Menschen aus der Ukraine befinden sich viele Personen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder psychischen Belastungen. Der geplante Rechtskreiswechsel gefährdet ihre Versorgung. Mehrbedarfe würden nicht verlässlich gedeckt, der Zugang zu medizinischer Behandlung, Eingliederungshilfe und Pflege erschwert. Integrationsfortschritte würden ausgebremst.

„Der Wechsel ins Asylbewerberleistungsgesetz ist teure Symbolpolitik auf dem Rücken schutzbedürftiger Menschen“, erklärt Sabine Ziesemer, Co Geschäftsführerin des Flüchtlingsrates Mecklenburg-Vorpommern e.V. „Statt Integration zu sichern, werden Leistungen eingeschränkt oder versagt, Verfahren verkompliziert und Kommunen zusätzlich belastet.“

Denn die Zuständigkeit würde auf kommunale Sozialämter verlagert, mit erheblichem Verwaltungsmehraufwand, zusätzlichen Prüfverfahren und steigenden Folgekosten.

Zudem fehlen klare Übergangsregelungen. Leistungslücken bei Teilhabe, Rehabilitations- oder Pflegeleistungen wären absehbar. Zudem begegnet der Gesetzentwurf erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken, vor allem mit Blick auf den Gleichheitsgrundsatz, das Diskriminierungsverbot wegen Behinderung und das menschenwürdige Existenzminimum.

Der Flüchtlingsrat Mecklenburg – Vorpommern e. V. fordert die Landesregierung auf, sich im Bundesrat klar gegen diesen integrationspolitischen Rückschritt zu positionieren.

Eine ausführliche Stellungnahme finden Sie hier.

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