Schwerin – Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern hat die heutige Abschiebung von 140 Personen von Hamburg aus nach Serbien und Albanien kritisiert. Mit dieser Aktion sollte offenbar ein neues Zeichen der Abschreckung gesetzt werden. Asyl ist und bleibe dennoch ein Menschenrecht, so der Landesflüchtlingsrat. Und es bedürfe immer noch einer individuellen Prüfung der Asylgründe.
Besonders auffällig sei weiter, dass die Ziele der abgeschobenen Menschen zwei der sogenannten sicheren Herkunftsländer waren – Serbien und Albanien. Dennoch seien diese angeblich sicheren Herkunftsländer keineswegs so sicher wie es die offizielle gesetzliche Bezeichnung behauptet. Stattdessen gibt es nicht zuletzt in den gerade erst kürzlich als sichere Herkunftsstaaten eingestuften Ländern Kosovo, Albanien und Montenegro durchaus unsichere Verhältnisse, die die Menschen zur Flucht veranlassen. Es sei immer fragwürdig, solche Entscheidungen auf der Grundlage von Länder-Klassifizierungen zu treffen, denn in diesen Ländern seien keineswegs alle Menschen gleich sicher.
In diesem Zusammenhang wies der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern auch die Aussage von Innenminister Lorenz Caffier zurück, wonach derjenige das Asylrecht gefährde, der nicht zu Rückführungsmaßnahmen stehe. Das Asylrecht gefährde statt dessen derjenige, der solche grundsätzlichen Klassifizierungen von Herkunftsländern vornehme. Vielmehr widersprechen gerade derartige Etikettierungen dem Grundgedanken des Asyls, Schutz zu bieten.
Die Pressemitteilung im PDF-Format: PM_Abschiebung