
Die Härtefallkommission ist ein von der Landesregierung eingerichtetes behördenunabhängiges achtköpfiges Gremium aus dem Bereich der Kirchen, der Flüchtlingsorganisationen, der Wohlfahrtsverbände, der kreisfreien Städte und Landkreise sowie der Landesregierung. Die Härtefallkommission prüft, ob dringende humanitäre oder persönliche Gründe eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers, dem nach den allgemeinen Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzungen nach dem Aufenthaltsgesetz keine Aufenthaltserlaubnis erteilt oder verlängert werden kann, die weitere Anwesenheit im Bundesgebiet rechtfertigen.
Wie genau dieser Prozess abläuft und was bei Härtefallanträgen zu beachten erfahren Sie in unserer Schulung. Konkrete Einzelfälle können nicht besprochen werden.
Referent: René Fuhrwerk (Co-Geschäftsführer Flüchtlingsrat MV & Mitglied der Härtefallkommission MV)
3. Juli 2026
10-11:30 Uhr
Online-Vortrag
Anmeldung bis zum 2.7.2026 via E-Mail an: verwaltung@fluechtlingsrat-mv.de
