Mecklenburgische Landeskirche verlangt humanes Bleiberecht

Plau am See, 19. Nov. 2011 Die Landessynode der Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs bittet den Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern, für diejenigen Menschen, die nach Auslaufen des IMK-Beschlusses am 31. Dezember 2011 voraussichtlich ihre Aufenthaltserlaubnis verlieren werden, großzügige Einzelfalllösungen nach dem bestehenden Aufenthaltsrecht zu finden. Darüber hinaus bittet die Landessynode den Innenminister und die Landesregierung, sich in der IMK und in der Bundespolitik dafür einzusetzen, eine gesetzliche Regelung ohne festen Stichtag in das Aufenthaltsrecht zu übernehmen, die es Geduldeten unter bestimmten Voraussetzungen fortlaufend ermöglicht, einen regulären Aufenthaltsstatus zu erhalten. Dabei ist es wichtig, realistische Anforderungen zu stellen, Ausschlussgründe nicht zu restriktiv zu formulieren und Ausnahmeregelungen für Menschen aufzunehmen, die unverschuldet die Anforderungen der Lebensunterhaltssicherung nicht oder nicht vollständig erfüllen können.

Der gesamte Beschluss hier: Bleiberecht ELLM