Empfehlungen des Flüchtlingsrats Mecklenburg-Vorpommern e.V. für die Koalitionsverhandlungen

Der Flüchtlingsrat MV e.V. möchte die bevorstehenden Koalitionsverhandlungen zwischen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen nutzen um Handlungsempfehlungen zu formulieren, mit dem Migrationspolitik in Mecklenburg-Vorpommern besser gelingen kann.

Mecklenburg-Vorpommern ist auf Menschen angewiesen, die zu uns kommen, hier leben, arbeiten und die Zukunft des Landes mitgestalten wollen. Die demografische Entwicklung und die Abwanderung insbesondere junger Menschen stellen das Land schon heute vor große Herausforderungen. In vielen Unternehmen fehlen Fach- und Arbeitskräfte. Zuwanderung eröffnet die Chance, dieser Entwicklung entgegenzuwirken und das gesellschaftliche Leben zu bereichern.
Politik muss öffentlich deutlich machen, dass Zuwanderung eine Chance für Mecklenburg-Vorpommern ist. Sie muss sichtbar machen, dass zugewanderte Menschen das Land längst mitgestalten: als Kolleg*innen, Nachbar*innen, Freund*innen, Unternehmeri*nnen und Engagierte in Vereinen und Initiativen. Wer Menschen zum Bleiben gewinnen will, muss sie als selbstverständlichen Teil der Gesellschaft anerkennen und ihnen gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen. Dazu gehört, Ausgrenzung entschieden entgegenzutreten und pauschale Schuldzuweisungen an zugewanderte Menschen zurückzuweisen – auch dann, wenn sie aus den eigenen politischen Reihen kommen.

Die Regelungen des Aufenthaltsgesetzes bieten vielfältige Möglichkeiten, Menschen eine Bleibeperspektive zu eröffnen. Die Landesregierung sollte durch öffentlich einsehbare Arbeitshinweise für die kommunalen Ausländerbehörden sicherstellen, dass diese Möglichkeiten von Seiten der Ausländerbehörden systematisch geprüft und konsequent genutzt werden. Antragstellende sollen über die für sie infrage kommenden Wege informiert und bei der Klärung der Voraussetzungen unterstützt werden.
Die Arbeitshinweise sollen zugleich eine einheitliche Verwaltungspraxis fördern und
aufzeigen, wie gesetzliche Ermessensspielräume zugunsten von Aufenthalt, Ausbildung und Beschäftigung genutzt werden können. Bei vergleichbaren Sachverhalten darf die
Entscheidung nicht davon abhängen, welche Ausländerbehörde zuständig ist.
Die Veröffentlichung macht die Maßstäbe für Antragstellende, Beratungsstellen und
Unternehmen nachvollziehbar.

Die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung von Beschäftigungserlaubnissen dauert oft sehr lange. Zugesagte Arbeits- und Ausbildungsplätze gehen verloren. Die langen
Bearbeitungszeiten begründen Ausländerbehörden häufig mit der Beteiligung der
Bundesagentur für Arbeit. Für deren Rückmeldung gilt jedoch grundsätzlich eine Frist von zwei Wochen ab Übermittlung der Zustimmungsanfrage. Tatsächlich stockt das Verfahren vielfach bei der Ausländerbehörde. Sie leitet Anträge nicht zeitnah an die Bundesagentur weiter oder entscheidet nicht, obwohl deren Zustimmung bereits vorliegt.
Das Land sollte verbindliche Verfahrensabläufe vorgeben, damit über Beschäftigungserlaubnisse rechtzeitig vor dem vorgesehenen Arbeits- oder
Ausbildungsbeginn entschieden wird. Zustimmungsanfragen sind unverzüglich zu stellen und die übrigen Voraussetzungen parallel zu prüfen. Fehlende Unterlagen müssen frühzeitig und konkret benannt werden. Schnelle Entscheidungen liegen im finanziellen Interesse des Landes. Nach § 5 FlAG erstattet das Land Mecklenburg-Vorpommern den Kommunen unter anderem notwendige Sozialleistungen und Unterkunftskosten. Wenn Menschen durch Arbeit ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise selbst sichern, wird der Erstattungsbedarf sinken. Gerade bei angespannter Haushaltslage sollte das Land verhindern, dass Arbeitsplätze an langen Erlaubnisverfahren scheitern.

Ausländerbehörden sind schwer zu erreichen. Die Landesregierung sollte zusammen mit
den Kommunen verbindliche Standards für die Erreichbarkeit der Ausländerbehörden
vereinbaren. Digitale Verfahren sind sinnvoll, müssen aber barrierearm gestaltet sein und durch andere Kontaktmöglichkeiten ergänzt werden. Denn es wird immer Menschen geben, die mit dem digitalen Zugang nicht klarkommen, die nicht über entsprechende Geräte oder Datenvolumen verfügen oder die nicht ausreichend lesen und schreiben können.

Antragstellende wenden sich immer wieder an uns, weil sie seit Monaten auf eine
Entscheidung der Ausländerbehörde über ihre Anträge warten, und das, obwohl alle
entscheidungserheblichen Unterlagen vorliegen. Auch andere Beratungsstellen, Institutionen und Unternehmer*innen berichten von ähnlichen Erfahrungen oder wenden sich wegen derselben Schwierigkeiten an uns. Dennoch werden die langen Bearbeitungszeiten und ausbleibenden Entscheidungen behördlicherseits als Einzelfälle dargestellt. Unsere Praxiserfahrungen und die von anderen Stellen weisen jedoch auf strukturelle Ursachen hin.
Die Landesregierung sollte deshalb ein Monitoring der kommunalen Ausländerbehörden
einführen, dass sich beispielsweise an der Erfassung von Bearbeitungszeiten und
Erledigungsständen in der Finanzverwaltung orientiert.
Für jede Ausländerbehörde sollten nach einheitlichen Maßstäben die Zahl der
eingegangenen, abgeschlossenen und noch offenen Anträge sowie die Zeit vom
Antragseingang bis zur Entscheidung erfasst werden. Neben durchschnittlichen
Bearbeitungszeiten muss sichtbar sein, wie viele Anträge bereits seit mehreren Monaten
unerledigt sind. Die Auswertung sollte nach Antragsart unterscheiden und erkennen lassen, wann Unterlagen nachgefordert oder andere Stellen beteiligt wurden und wo Verzögerungen entstehen.

Die Landesregierung sollte die Gemeinschaftsunterkunftsverordnung grundlegend
überarbeiten. Insbesondere sollten verbindliche Gewalt- und Kinderschutzkonzepte
vorgeschrieben werden. Dazu gehören klare Zuständigkeiten, qualifiziertes und geschultes Personal sowie festgelegte Verfahren bei Gewalt oder einer Gefährdung von Kindern. Ergänzend sollte ein niedrigschwelliges, unabhängiges und mehrsprachig erreichbares Beschwerdesystem eingerichtet werden. Bewohner*innen und Mitarbeitende müssen Missstände melden können, ohne Nachteile befürchten zu müssen.

In Mecklenburg-Vorpommern besteht eine Rahmenvereinbarung zur Einführung der
elektronischen Gesundheitskarte für Leistungsberechtigte nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz. Der Beitritt ist für die Landkreise und kreisfreien Städte
freiwillig. Ob Schutzsuchende eine Gesundheitskarte erhalten oder für ärztliche
Behandlungen zunächst einen Behandlungsschein beim Sozialamt beantragen müssen,
hängt von der Entscheidung ihrer Kommune ab.
Die Landesregierung sollte die elektronische Gesundheitskarte für den von der Vereinbarung erfassten Personenkreis landesweit verbindlich einführen. Der Zugang zu ärztlicher Behandlung muss überall ohne vermeidbare Behördengänge möglich sein.

Neu zugewanderte Kinder und Jugendliche sollten unmittelbar in Regelklassen
aufgenommen werden und dort eine bedarfsgerechte Förderung in Deutsch als
Zweitsprache erhalten.
Gemeinsamer Unterricht bietet allen Kindern und Jugendlichen die Chance, voneinander zu lernen, unterschiedliche Erfahrungen und Perspektiven kennenzulernen und Vorurteile abzubauen.
Die unmittelbare Aufnahme in Regelklassen greift zugleich die europarechtlichen Vorgaben aus Artikel 16 Absatz 1 und 2 der Richtlinie (EU) 2024/1346 auf, die grundsätzlich eine Einbindung schutzsuchender Kinder und Jugendlicher in den regulären Unterricht vorsehen.

Die Fachaufsicht über die kommunalen Ausländerbehörden ist eine eigenständige staatliche Aufgabe. Ihre Wahrnehmung darf nicht davon abhängen, dass Antragstellende und/ oder zivilgesellschaftliche Akteur*innen Missstände dokumentieren und melden. Vielmehr sollte die Landesregierung geeignete Kontrollmechanismen einrichten, um rechtswidrige Verwaltungspraxis und strukturelle Probleme selbst erkennen und beheben zu können (z. Bsp. regelmäßige Auswertungen der Bearbeitungszeiten und stichprobenartige Aktenprüfungen).
Bei Beschwerden mit wiederkehrendem Inhalt sollte die Fachaufsicht prüfen, ob strukturelle Probleme zugrunde liegen. Werden solche erkannt, sollten Maßnahmen zur Abhilfe benannt und deren Umsetzung kontrolliert werden. Antragstellende und Beratungsstellen brauchen eine klar benannte Ansprechstelle beim
Land, an die sie sich mit Beschwerden wenden können.

Zivilgesellschaftliche Akteurinnen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Integration und
gleichberechtigten Teilhabe. Sie verfügen über fundiertes Fachwissen und langjährige
praktische Erfahrung. Sie erleben unmittelbar, wie sich politische Entscheidungen und
Verwaltungshandeln auf den Alltag der Menschen auswirken. Ihre Hinweise und ihre Kritik sollten fachlich ernst genommen werden. Unterschiedliche Einschätzungen dürfen nicht zum Anlass genommen werden, ihnen Sachkenntnis abzusprechen.
Landesregierung und Verwaltung sollten zivilgesellschaftliche Akteurinnen frühzeitig an der Erarbeitung von Maßnahmen beteiligen. Ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch auf
Augenhöhe bietet die Chance, gemeinsame Ziele und Strategien zu entwickeln. Diese Arbeit braucht eine langfristige, auskömmliche Förderung, zugängliche Förderverfahren und verlässliche Ansprechpersonen in der Verwaltung.

Hier findet ihr unsere Empfehlungen auch nochmal als PDF.