Stellenausschreibung

Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V. ist eine landesweit tätige unabhängige Menschenrechtsorganisation und setzt sich für die Wahrung der Rechte von Geflüchteten ein.

Wir suchen zum 01.01.2022 eine:n

Projektmitarbeiter:in (w/m/d) im Projektverbund Netzwerk Arbeit für Flüchtlinge – NAFplus

(20 oder 30 Wochenstunden)

 

Zu den Aufgaben gehören u. a.:

  • Schulung der Akteure am Arbeitsmarkt über die Rahmenbedingungen beim Zugang Geflüchteter zum Arbeitsmarkt
  • Beratung des Netzwerks und aller strategischen und operativen Partner
  • Mitarbeit in bundes- oder landesweiten Gremien
  • Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit des Flüchtlingsrats

Wir erwarten:

  • ein abgeschlossenes Studium im Bereich Sozialwissenschaften / Soziale Arbeit / Sozialpädagogik, einen vergleichbaren Abschluss oder einschlägige praktische Erfahrungen im Arbeitsfeld
  • Schulungserfahrung
  • möglichst Erfahrung in der Beratungsarbeit mit Geflüchteten
  • Kenntnisse im Asyl- und Aufenthaltsrecht und/oder von arbeitsmarktrechtlichen Fördermöglichkeiten sowie das Interesse, diese zu vertiefen
  • einen sicheren Umgang mit den gängigen Textverarbeitungs-, Präsentations- und Tabellenkalkulationsprogrammen
  • Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau C1
  • strukturierte, eigenverantwortliche und kooperative Arbeitsweise
  • Bereitschaft zu Fahrten innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns

 

Wir bieten:

  • Mitarbeit in einem engagierten Team mit flachen Hierarchien
  • eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem spannenden Arbeitsfeld
  • stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
  • flexible Arbeitszeitmodelle, Gleitzeit und die Möglichkeit des Homeoffice nach der Einarbeitungsphase
  • Vergütung in Anlehnung an TVöD 10 (bzw. entsprechend der Qualifikation)

 

Die Identifikation mit den Zielen des Flüchtlingsrats setzen wir bei einer Bewerbung als gegeben voraus. Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V. ist Teilprojektpartner im Projektverbund Netzwerk Arbeit für Flüchtlinge – NAFplus, welcher landesweit in Mecklenburg-Vorpommern e.V. Geflüchtete berät, die zumindest über einen nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt verfügen. Ziel ist die passgenaue Vermittlung in Sprachkurse, in weiterführende Schulen, in Ausbildung oder Qualifizierungsmaßnahmen sowie in qualifizierte Beschäftigungsverhältnisse. Der Projektverbund wird im Rahmen der ESF-Integrationsrichtlinie Bund (Handlungsschwerpunkt Integration von Asylbewerberinnen, Asylbewerbern und Flüchtlingen(IvAF)) durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert. Mehr Informationen bietet die Seite www.naf-mv.de.

Die Stelle ist befristet. Eine Weiterbeschäftigung nach Ablauf der Befristung ist beabsichtigt. Der Hauptarbeitsort ist die Geschäftsstelle des Flüchtlingsrats Mecklenburg-Vorpommern e.V. in Schwerin.

Die Stelle kann aufgestockt werden. Wir suchen zugleich eine Geschäftsstellenleitung.

Der Flüchtlingsrat M-V e.V. will gesellschaftlichen Benachteiligungen aktiv entgegenwirken. Im Sinn einer positiven Maßnahme zur Verhinderung bzw. zum Ausgleich bestehender Nachteile (§ 5 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) freuen wir uns insbesondere über Bewerbungen von Frauen*, Trans*-Personen, Menschen mit Schwerbehinderung, Schwarzen Personen, POC und/oder mit Flucht- bzw. Migrationsgeschichte.

 

Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung ausschließlich in elektronischer Form (Formate: RTF- oder PDF-Datei) bis zum 30.09.2021, 09:00 Uhr, an: naf[at]fluechtlingsrat-mv.de

Weitere Informationen gibt: Ulrike Seemann-Katz, 0172 – 32 44 842.

 

Datenschutzhinweis:

Der Flüchtlingsrat M-V e.V. erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten von Bewerber:innen zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens. Schließt der Flüchtlingsrat M-V e.V. einen Anstellungsvertrag mit einer/einem Bewerber:in, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Wird kein Anstellungsvertrag mit der/dem Bewerber:in geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen spätestens sechs Wochen nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen des Flüchtlingsrats oder der Bewerber:innen entgegenstehen.