Gilt der ukrainische Führerschein in Deutschland?

Grundsatz:

Wenn Sie aus der Ukraine in die Bundesrepublik Deutschland ziehen, dürfen Sie grundsätzlich noch sechs Monate mit Ihrer ukrainischen Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug führen (Ausnahme: befristeter Aufenthalt aufgrund vorübergehendem Schutz siehe nachfolgende Ausführungen).

Für Menschen mit vorübergehendem Schutz und nach § 24 Abs. 1 AufenthG:

Der EU-Rat hat am 18. Juli 2022 die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung besonderer und vorübergehender Maßnahmen, in Anbetracht der Invasion der Ukraine durch Russland, in Bezug auf von der Ukraine gemäß ihren Rechtsvorschriften ausgestellte Fahrerdokumente beschlossen. Die Verordnung trat am 27.07.2022 in Kraft.

Link zur Verordnung: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/ukraine-anlage-verordnung-eu-2022-1280.pdf?__blob=publicationFile

Das Bundesinnenministerium BMI hat entsprechende Hinweise zu den anspruchsberechtigten Personen auf seiner Homepage veröffentlicht: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/ukraine/beschluss-4-maerz-2022-ukraine.html

 Sie haben Ihren ukrainischen Führerschein verloren oder er wurde gestohlen?

Wenn Sie Ihren ukrainischen Führerschein verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, wird Ihnen auf Antrag ein Ersatzführerschein ausgestellt. Die Ausstellung eines Ersatzführerscheins ist zwingend erforderlich, sofern Sie als Inhaber nicht auf Ihre Fahrerlaubnis verzichten möchten.

Dafür ist eine eidesstattliche Versicherung erforderlich, mit der Sie zum einen versichern, dass die Angaben im Antrag zu den Verlustumständen wahrheitsgemäß erfolgten, und sich zum anderen verpflichten, das verlorene oder gestohlene Führerscheindokument beim Wiederauftauchen unverzüglich bei der Führerscheinstelle abzugeben.

Die eidesstattliche Versicherung wird entweder vor Ort in der Führerscheinstelle, oder beim Onlineantragsverfahren schriftlich durch eigenhändige Unterzeichnung abgegeben. Außer den Bediensteten in der Führerscheinstelle dürfen nur Notare diese Art der eidesstattlichen Versicherung abnehmen.

Falls Ihnen der abhanden gekommene Führerschein gestohlen wurde und Sie den Diebstahl bei einer deutschen Polizeidienststelle angezeigt haben, ersetzt das Vorlegen einer Diebstahlanzeige bei Antragsstellung die eidesstattliche Versicherung (Hinweis: eine „Verlustanzeige“ der Polizei ist nicht ausreichend).