Zuletzt aktualisiert am: 06.03.2023
Auf dieser Seite bieten wir eine Sammlung von Informationen zum Thema und verweisen jeweils auf externe Links oder auf unsere Artikel. Gerne beantworten wir am Telefon (0385-581 57 90) oder per Email weitere Fragen und stellen die Antworten hier ein.
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Aufgrund der stabilen Infektionslage sind die noch bestehenden Testerfordernisse für Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen sowie fast alle Maskenpflichten bundesweit zum 1. März aufgehoben worden. Lediglich für Besuchende von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie Patientinnen und Patienten und Besuchende in Arzt- und weiteren humanmedizinischen Praxen soll weiterhin nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) die Maskenpflicht gelten.
Die Landesregierung appelliert an die Eigenverantwortung. Wir schließen uns an: Seien Sie vorsichtig. Bleiben Sie gesund!
The state government appeals to personal responsibility. We agree: be careful. Stay healthy!
Wir sind dankbar für Hinweise, sollte der eine oder andere Link sich als Sackgasse erweisen. Wir recherchieren in diesen Fällen nach.
A:
Aktuelles:
Auch die Integrationsbeauftragte des Bundes stellt mehrsprachiges Infomaterial zur Verfügung, darunter die neuesten Beschlüsse des Bundes – in der Dropbox sowie zum Teilen über Twitter und Instagram sowie natürlich auf der Webseite – mittlerweile in 23 Sprachen übersetzt.
Aktuell gültige Landesverordnung MV: Download
Allgemeines:
- Newsticker von Pro Asyl zum Corona-Virus: Link
- Aktuelle Verordnungen und Dokumente für M-V im Überblick zum Download: Link
- Die aktuell gültige Maßnahmentabelle der Ampel für M-V: Link
- Mehrsprachige Merkblätter für Infizierte und Kontaktpersonen finden Sie unter M
- Zentrale Hotline der Landesregierung für alle Fragen zu Corona: 0385/588-11311,
Montag bis Freitag 08:00 – 17:00 Uhr, Sonnabend 10:00 – 14:00 Uhr - Mehrsprachige Informationen zu Corona in MV (Impfung, Kita, Arbeit, Finanzen u.v.a.m.) sowie „Unser Weg durch die Pandemie – Nächste Schritte“: Die aktuell gültige Verordnung wurde in die folgenden Sprachen übersetzt Deutsch | Englisch | Französisch | Polnisch | Arabisch | Russisch |Rumänisch |Tigrinisch | Türkisch | Dari | Farsi | Vietnamesisch.
Sie kann hier heruntergeladen werden: Link - In Kooperation zwischen Flüchtlingsrat M-V e.V und Tutmonde e.V. sind kurze mehrsprachige Podcasts entstanden, die über die Rechte bei der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften und die (wenigen) Möglichkeiten, sich zu schützen informieren. Zum Beitrag: Link
- Das Handbook Germany hat eine empfehlenswerte Extraseite mit FAQ für Geflüchtete.
- Aufklärungsmerkblatt zur COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff (Biontech/Moderna) – mehrsprachig: Dieser Aufklärungsbogen inkl. Einwilligungserklärung wurde vom Deutschen Grünen Kreuz e.V., Marburg, in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut, Berlin, erstellt. Es werden 19 Sprachen vorgehalten. Das Blatt wird laufend aktualisiert: Link
- Aufklärungsmerkblatt zur COVID-19-Impfung mit Vektor-Impfstoff (AstraZeneca) – mehrsprachig: Dieses Aufklärungsmerkblatt und der Anamnese- und Einwilligungsbogen wurden vom Deutschen Grünen Kreuz e.V., Marburg, in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut, Berlin, erstellt und sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ausschließlich im Rahmen ihrer Zwecke für eine nicht-kommerzielle Nutzung vervielfältigt und weitergegeben werden. Jegliche Bearbeitung oder Veränderung ist unzulässig. Es werden 19 Sprachen vorgehalten. Das Blatt wird laufend aktualisiert: Link
- Mediendienst Integration: Informationen zum Themenkomplex Corona-Pandemie und Migration: Link
- Linkliste: Informationen und Materialien der Servicestelle Gewaltschutz zum Umgang mit Covid-19 in Flüchtlingsunterkünften (Stand: 02.04.2020): CDR_Linkliste
- Auch das BMI hat eine FAQ-Seite zum Thema Corona erstellt: Link
- Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e. V.: Der im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit eingerichtete telefonische Informationsservice Corona-Schutzimpfung und Corona-Tests (Hotline 116 117) ist mehrsprachig. Über die für die Anrufer kostenlose Telefonnummer 0800 – 0000 837 kann in den Sprachen Englisch, Arabisch, Türkisch und Russisch kommuniziert werden.
Abschiebung:
- Abschiebung: Angesichts der Lockerung der Infektionsschutzmaßnahmen, der Öffnung internationaler Grenzen und der Wiederaufnahme des Flugverkehrs wurden die verfügten Einschränkungen der Rückführung aufgehoben.
- Corona kann aber im Einzelfall ein Abschiebehindernis sein, nicht wegen der „Allgemeingefahr“, der alle im Herkunftsland oder auch hier unterliegen, sondern bei anderen behandlungsbedürftigen Erkrankungen, die einen Klinikaufenthalt im Herkunftsland erfordern. Sollte das dortige Gesundheitssystem überfordert sein und dadurch kein Zugang zur Behandlung der grundständigen anderen Erkrankung bestehen, ist durch ein qualifiziertes Attest, mindestens Aufschub möglich. Desweiteren kann ein durch Corona weggebrochener Arbeitsmarkt dazu führen, dass eine Person ihren Lebensunterhalt nicht mehr sichern kann. Abschiebungen können in diesen Fällen via Antrag auf einstweilige Aussetzung der Abschiebung an ein Gericht ausgesetzt werden. Zur Rechtsprechungsübersicht: https://www.asyl.net/view/detail/News/rechtsprechungsuebersicht-auswirkungen-der-corona-pandemie-in-verschiedenen-herkunftsstaaten/
Zum Thema Abschiebung und Prüfung der Corona-Lage gibt es ein richtungsweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 09.02.2021: Link (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 09. Februar 2021 – 2 BvQ 8/21 -, Rn. 1-10) - Dublin-Überstellungen siehe unter „D“.
- Manche Länder verlangen einen negativen Covid-19 Test als Voraussetzung für eine Abschiebung. Eine Aufforderung für einen Test, ohne zuvor Kontakte zu Erkrankten gehabt zu haben, kann ein Hinweis auf eine bevorstehende Abschiebung sein.
Arbeitsrecht:
- Bundesweite Informationen des IQ-Netzwerk-Projekts Faire Integration
-
Coronavirus: Informationen zu Kurzarbeit und Sozialschutz:
Die Coronakrise stellt den Arbeitsmarkt in Deutschland vor enorme Herausforderungen. Mit dem Sozialschutzpaket, dem erleichterten Kurzarbeitergeld und vielen weiteren Maßnahmen will die Bundesregierung dafür sorgen, dass Deutschland gut durch diese Krise kommt. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten auf die Fragen, die Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen derzeit bewegen. Mehr beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) – zuletzt abgerufen am 06.03.2023
Arbeitshilfen:
- Arbeitshilfe „Auswirkungen von Corona auf den Aufenthalt von ausländischen Arbeitnehmer*innen, Auszubildenden und Studierenden“ wird ständig aktualisiert und ist unter diesem link abrufbar: http://ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Corona-Arbeitshilfe_27.5.2020.pdf (Stand: 5. November 2020)
Asyl:
- Asylverfahren/Asylverfahrensberatung: Die Außenstellen des Bundesamtes haben unter Beachtung der infektionsschutzrechtlichen Vorgaben weitestgehend den regulären Betrieb im Asyl- und Widerrufsverfahren wiederaufgenommen. (20.12.2021)
- Wichtige Informationen -auch mehrsprachig – zur Antragstellung für Asylbewerber*innen: Link
Aufenthalt:
- Auslandsaufenthalt:In der Regel erlischt ein Aufenthaltstitel, wenn sich dessen Inhaber ohne Unterbrechung länger als sechs Monate im Ausland aufhält (§ 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG). Personen mit deutschen Aufenthaltstiteln, die sich derzeit im Ausland aufhalten und aufgrund der aktuellen Situation keine Möglichkeit haben, innerhalb der sechsmonatigen Frist zurückzukehren, kann noch vor Ablauf der Frist eine Fristverlängerung gewährt werden.
- Ausländerbehörden in M-V | Anträge und Verlängerungen: Wenn eine Ausländerbehörde geschlossen hat oder Termine erst längerfristig vergeben werden, kann es Geduldeten und Gestatteten nicht zum Vorwurf gemacht werden, dass sie nicht verlängern konnten. Bei ablaufenden Aufenthaltstiteln sollte aber unbedingt formlos schriftlich ein Verlängerungsantrag vor Ablauf des Titels gestellt werden, um die Fortwirkungsfiktion auszulösen.
B:
BAMF:
- Asylangelegenheiten: siehe A
- Sprachkurse: siehe S
Beratung:
- Nach der aktuellen Corona-Lage beraten wir vom Flüchtlingsrat face-to-face unter Wahrung der Corona-Abstände. Unbedingt erforderlich ist dabei eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten und Schlangenbildung zu vermeiden. Mehr Informationen: Seite
- Mehrsprachiger Flyer unseres Beratungsprojekts: Flyer
- Die Law Clinic Rostock for Public and International Law berät digital. Persönliche Beratung kann nach Terminvereinbarung stattfinden. Kontakt: +49 1522 6936 673 – telefonisch, WhatsApp und Telegram sowie lawclinic@uni-rostock.de
- Kostenloses Hilfetelefon (08000 116 016), Chat- und Email-Beratung gegen häusliche Gewalt auf Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch, Türkisch, Kurdisch, Rumänisch, Polnisch, Russisch, Albanisch, Bulgarisch, Serbisch, Vietnamesisch, Chinesisch, Arabisch, Farsi/Dari
Besuch:
- Besuchsaufenthalte von Nicht-EU-Bürgern – Fälle von fehlender Rückkehrmöglichkeit wegen Corona-Pandemie weltweit: Es wird dringend davon abgeraten, einen Asylantrag zu stellen. Besser ist es, eine Verlängerung des Visums zu beantragen, so dass die Aufenthaltsfiktion
nach § 81 (3) AufenthG wirksam wird. Es gibt eine sehr gute Arbeitshilfe (auch zu weiteren Fragestellungen zu diesem Thema) von der Diakonie Baden-Württemberg: 200325 Besuchsaufenthalte von Nicht-EU-Bürgern – Corona – Verlängerungsmoeglichkeiten
BMI:
- Auch das BMI hat eine FAQ-Seite zum Thema Corona erstellt: Link
- Zentrales Bürgertelefon M-V für Fragen der Bürgerinnen und Bürger rund um die Corona-Krise: 0385/588-11311
C:
Corona:
- Mehrsprachige Hinweise zu den Beschränkungen in M-V: Link
- Mehrsprachige Aufklärung zum Corona-Virus für Geflüchtete und Migrant*innen: zum Artikel
- Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration informiert in 23 Sprachen.
- Der „Verein für bildgestützte Sprachförderung und Kommunikation“ hat anschauliche Informationen mit Bildern zum Corona-Virus in 14 Sprachen erstellt: Symptome, Prävention, Aufklärung.
albanisch | arabisch | bulgarisch | deutsch | englisch | farsi | französisch | kurdisch | polnisch | rumänisch | russisch | serbisch | tigrinya | türkisch - Kosten für Schutzmasken über § 6 AsylbLG erstatten lassen
Das BMAS empfiehlt Bezieher_innen von Leistungen nach § 3 AsylbLG oder von gekürzten Leistungen nach § 1 AsylbLG die Kostenerstattung beim Sozialamt über § 6 AsylbLG („sonstige Leistungen“) geltend zu machen.
Für Bezieher_innen von Analogleistungen nach § 2 AsylbLG (und Leistungsbezieher_innen nach SGB 12) ist das jedoch nicht möglich, da diese Kosten im Regelsatz enthalten seien.
D:
- Das BMI hat am 12.06.2020 veranlasst, dass Dublin-Überstellungen in deutsche Anrainerstaaten ab 15.6.2020 wieder aufgenommen werden – das muss aber im Einvernehmen mit den entsprechenden Mitgliedstaaten passieren.
Inzwischen wird wieder in alle Dublin-Staaten überstellt. - Die EU-Kommission hat in ihrer Kommunikation zu Covid-19 inzwischen mitgeteilt, dass das Vorgehen der Fristenaussetzung im DublinIII-Verfahren nicht rechtskonform sei:Where a transfer to the responsible Member State is not carried out within the applicable time limit, responsibility shifts to the Member State that requested the transfer pursuant to Article 29(2) of the Dublin Regulation. No provision of the Regulation allows to derogate from this rule in a situation such as the one resulting from the COVID-19 pandemic (S. 9 der Kommunikation).
-
Fristen müssen weiterlaufen und die Verantwortung nach Fristablauf auf den Mitgliedstaat übergehen, in dem sich die Person aktuell aufhält.
- Duldung: BMI-Erlass zur Ausbildungs- und Beschäftigungduldung und Kurzarbeit/Arbeitsplatzverlust durch Corona vom 09.07.2020: Downloadlink
E:
- ECRE | European Council on Refugees and Exiles: Übersicht zu Corona Maßnahmen und Auswirkungen auf Asyl und Migration in Europa: Link
- Es gibt keinen generellen Einreisestopp mehr. Die Europäische Kommission gibt (28.10.2020) Hinweise zu Personen, die im Hinblick auf die Umsetzung der Empfehlung 2020/912 des Rates vom 30. Juni 2020 von der vorübergehenden Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU ausgenommen sind: Link
F:
- Achtung, Fake News – Informationen der Weltgesundheitsorganisation auf Englisch, Französisch, Arabisch, Chinesisch, Spanisch und Russisch
(Quelle: World Health Organisation) - Familienzusammenführung: Der DRK-Suchdienst hat eine inhaltliche Orientierungshilfe für die Beratung zu Familienzusammenführungen in Zeiten des Coronavirus erstellt: DRK Familienzusammenführung Corona
- Visum zur Familienzusammenführung nach Deutschland abgelaufen? Zur „Neuvisierung“ abgelaufener D-Visa im Ausland schreibt das BMI: Schreiben vom 12.06.2020
G:
Gemeinschaftsunterbringung:
- Grundsätzlich gelten für schutzsuchende Menschen die allgemeinen Standards für die Prävention und das Ausbruchsmanagement des Robert Koch-Instituts. Zudem müssen die rechtlichen Kontaktbeschränkungen, die als Maßnahmen gegen eine Ausbreitung der COVID-19-Pandemie in Deutschland gelten, für Menschen in AE und GU umsetzbar sein.
- Robert-Koch-Institut: Die Menschen brauchen Zugang zu Informationen über COVID-19 sowie zu aktuellen Empfehlungen. Hohe Priorität hat während der Pandemie vor dem Hintergrund des hohen Ausbruchpotentials die frühzeitige Identifikation und Information aller Risikopersonen und deren separate Unterbringung, in der die medizinische Versorgung sichergestellt ist.
- Robert-Koch-Institut: Empfehlungen für Gesundheitsämter zu Prävention und Management von COVID-19-Erkrankungen in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für Schutzsuchende (im Sinne von §§ 44, 53 AsylG). Stand: 12.2.2021, Link
Gewaltschutz:
- Linkliste: Informationen und Materialien der Servicestelle Gewaltschutz zum Umgang mit Covid-19 in Flüchtlingsunterkünften (Stand: 02.04.2020): CDR_Linkliste
- Kostenloses Hilfetelefon (08000 116 016), Chat- und Email-Beratung bei häuslicher Gewalt auf Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch, Türkisch, Kurdisch, Rumänisch, Polnisch, Russisch, Albanisch, Bulgarisch, Serbisch, Vietnamesisch, Chinesisch, Arabisch und Farsi/Dari
(Quelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben) - Gemeinsames Rundschreiben des BMI und des BMFSFJ zur Wohnsitzregelung nach § 12a des Aufenthaltsgesetzes in Gewaltschutzfällen
Grenzen:
- Bundesinnenministerium – BMI – zu Grenzkontrollen: Link
- Besuchsaufenthalte von Nicht-EU-Bürgern – Fälle von fehlender Rückkehrmöglichkeit wegen Grenzschließungen und Corona-Pandemie weltweit: Es wird dringend davon abgeraten, einen Asylantrag zu stellen. Besser ist es, eine Verlängerung des Visums zu beantragen, so dass die Aufenthaltsfiktion nach § 81 (3) AufenthG wirksam wird. Es gibt eine sehr gute Arbeitshilfe (auch zu weiteren Fragestellungen zu diesem Thema) von der Diakonie Baden-Württemberg: 200325 Besuchsaufenthalte von Nicht-EU-Bürgern – Corona – Verlängerungsmoeglichkeiten
I:
Links:
- Webseite der Diakonie „Coronavirus – Hilfe und Infos: Link
- Newsticker von Pro Asyl zum Corona-Virus: Link
M:
- Mediendienst Integration: Informationen zum Themenkomplex Corona-Pandemie und Migration (Stand Januar 2022): Link
- Merkblätter
- Merkblatt für Infizierte deutsch, englisch, russisch, polnisch, arabisch, farsi
- Merkblatt für Kontaktpersonen (vollständig geimpft bzw. genesen) deutsch, englisch, russisch, polnisch, arabisch, farsi
- Merkblatt für Kontaktpersonen (nicht oder unvollständig geimpft bzw. nicht genesen) deutsch, englisch, russisch, polnisch, arabisch, farsi
R:
- Rassistische Übergriffe: Schwarze Menschen und Menschen of Color sind auf Grund ihres Aussehens und ethnischer Zugehörigkeit einer erhöhten Gefahr rassistische Gewalt während der Corona-Situation ausgesetzt. Opferberatungsstellen bieten deswegen Beratung an. In M-V:
LOBBI – Landesweite Opferberatung, Beistand und Information für Betroffene rechter Gewalt: www.lobbi-mv.de
Regionalbüro West
Hermannstraße 35
18055 Rostock
Tel.: 0381 – 200 93 77
E-Mail: west[at]lobbi-mv.deRegionalbüro Ost
Tilly-Schanzen-Straße 2
17033 Neubrandenburg
Tel.: 0395 – 455 07 18
E-Mail: ost[at]lobbi-mv.de -
Rückkehrförderung: Aufgrund der anhaltenden Auswirkungen durch das neuartige Coronavirus COVID-19 und der damit verbundenen Einschränkungen im internationalen Flugverkehr, können freiwillige Ausreisen über das Programm REAG/GARP bis auf Weiteres nicht wie gewohnt umgesetzt werden. Bund, Länder und IOM haben sich darauf verständigt, bis zur Wiederaufnahme des Regelbetriebs, temporäre Überbrückungsmaßnahmen durchzuführen. Bis dahin können weiterhin REAG/GARP-Anträge über die Rückkehrberatungsstellen an die IOM gerichtet werden.
Über den aktuellen Stand informiert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf der Seite www.ReturningfromGermany.de.
S:
Sozialleistungen:
- Bezüglich der Anspruchseinschränkungen/Leistungskürzungen gem. § 1a AsylbLG wurden den zuständigen Leistungsbehörden in Mecklenburg-Vorpommern die Hinweise zur Kenntnis und Beachtung mitgeteilt, die auf einem Schreiben des MFFJIV Rheinland-Pfalz basieren. Da diese ebenfalls im Erlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein vollumfänglich abgebildet worden seien, verweist das Innenministerium auf diese Informationen.
Sport:
Sprachmittlung:
- „Sprachmittlung per Telefon und Internet“ Auch wenn die meisten Termine in Behörden und anderen Institutionen derzeit abgesagt werden, gibt es vielfach akuten Bedarf an Sprachmittlung. Um diesem und gleichzeitig auch dem Infektionsschutz gerecht zu werden, bietet Diên Hông e.V. in seinen Projekten Sprachmittlung per Telefon und Internet an. Mehr bei Diên Hông vom 17.3.2020 unter: Link
Sprachkurse:
- Prüfungen unter Auflagen möglich: telc informiert, unter welchen Rahmenbedingungen Sprachprüfungen möglich sind.
- Das BAMF informiert über die Auswirkungen der Pandemie auf Sprachkurse (08.04.2022): Link.
- Das BAMF versendet dazu Trägerrundschreiben, die über einheitliche Verlängerungen von Zulassungszeiträumen informieren: Link.
- Aktuelle Infos für DaZ-Lehrkräfte und Sprachkursträger: BVIB
Minderjährige:
- Auf der Sonderseite des Bundesfachverbandes BumF wurden mehrsprachige Informationen zum Corona-Virus sowie wichtige Hinweise für Fachkräfte und Träger der Jugendhilfe zusammengestellt: Link
Unterbringung:
- Linkliste: Informationen und Materialien der Servicestelle Gewaltschutz zum Umgang mit Covid-19 in Flüchtlingsunterkünften (Stand: 02.04.2020): CDR_Linkliste
V:
- Visum nach Deutschland abgelaufen? Zur „Neuvisierung“ abgelaufener D-Visa im Ausland schreibt das BMI: Schreiben vom 12.06.2020
-
Ab dem 2. Juli gelten keine Corona-Einreiseverbote mehr für Personen, die zum Zweck des Familiennachzugs nach Deutschland einreisen wollen. Doch die meisten Visa sind inzwischen abgelaufen – und das Auswärtige Amt (AA) legt den Betroffenen bei der »Neuvisierung« Steine in den Weg. Mehr Informationen: Pro Asyl
- Das Nachholen von Visaverfahren ist ggf. nicht erforderlich. Von einer Einreise mit dem erforderlichen Visum kann nach geltender Rechtslage gemäß § 5 Abs. 2 S. 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) abgesehen werden, wenn die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung erfüllt sind oder es auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht zumutbar ist, das Visumverfahren nachzuholen.
- Eine Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag gibt an, dass die Frist zur Neuvisierung pauschal bis zum 31.12.2020 gilt. zum Text
- Aufenthalte von Nicht-EU-Bürgern – Fälle von fehlender Rückkehrmöglichkeit wegen Corona-Pandemie weltweit: Es wird dringend davon abgeraten, einen Asylantrag zu stellen. Besser ist es, eine Verlängerung des Visums zu beantragen, so dass die Aufenthaltsfiktion
nach § 81 (3) AufenthG wirksam wird. Es gibt eine sehr gute Arbeitshilfe (auch zu weiteren Fragestellungen zu diesem Thema) von der Diakonie Baden-Württemberg: 200325 Besuchsaufenthalte von Nicht-EU-Bürgern – Corona – Verlängerungsmoeglichkeiten
- Verlängerung von Schengenvisa: Die Regelung zur Legalisierung des Aufenthalts von Inhabern von Schengen-Visa, die auf Grund der pandemiebedingten Einschränkungen des internationalen Reiseverkehrs nicht in jedem Fall rechtzeitig in ihre Heimatstaaten zurückkehren konnten, sind zum 30. September 2020 ausgelaufen. In den wenigen Fällen, in denen Inhabern abgelaufener Schengen-Visa auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls eine Ausreise weiter unmöglich sein sollte, kann mit den bestehenden Möglichkeiten des Aufenthaltsgesetzes eine Lösung gefunden werden, bis eine Ausreise möglich ist. So kann bei Vorliegen der Voraussetzungen auf Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Duldung erteilt werden.
W:
- Widerrufsverfahren: Befragungen im Widerrufsverfahren wurden wieder aufgenommen.