Grundsätzliches Misstrauen gegenüber Flüchtlingen von Richter als „übliches Verwaltungshandeln“ eingestuft

Zwei Mitglieder des Flüchtlingsrates Brandenburg wurden vom Amtsgericht Potsdam wegen übler Nachrede zu Geldstrafen verurteilt. Sie hatten im März 2010 den jährlich vom Flüchtlingsrat verliehenen Negativpreis “Denkzettel für strukturellen und systemimmanenten Rassismus” an das Rechtsamt der Stadt Brandenburg verliehen und dabei eine Beamtin des Rechtsamts namentlich benannt. Deren Vorgehen gegen den afrikanischen Flüchtling C. war selbst vom Verwaltungsgericht Potsdam 2010 gerügt worden. Sie hatte dem Flüchtling unterstellt seine Gehörlosigkeit nur vorzutäuschen und dabei u.a. fachärztliche Bescheinigungen ignoriert.
Die ganze Geschichte hier: Verurteilung im Denkzettelprozess