Härtefallkommission

Zur Vorbereitung von Verfahren nach § 23a AufenthG  in Mecklenburg-Vorpommern ist es sehr wichtig zu prüfen, ob die formalen und formalrechtlichen Bedingungen für die Befassung des Einzelfalles in der Härtefallkommission vorliegen. Einen ersten Überblick zur grundsätzlichen Prüfung dieser Bedingungen ist an Hand des Merkblattes von Holger Schlichting, Vorsitzender der Härtefallkommission, möglich: Merkblatt HFK MV

Das Informationsblatt der Härtefallkommission von Mecklenburg-Vorpommern inkl. der jeweiligen Ansprechpartner_innen und Kontaktmöglichkeiten, sowie die Einverständniserklärung zur Befassung mit der eigenen Person finden Sie hier: Infoblatt HFK MV

Die offizielle Seite der Härtefallkommission inkl. der Anschrift der Geschäftsstelle im Innenministerium sowie die Tätigkeitsberichte seit 2005 finden Sie hier: Härtefallkommission

Die Härtefallkommissionslandesverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier: HFKLVO M-V

Die aktualisierte Fassung der Synopse aller Härtefallkommissionen der Bundesländer finden Sie hier: HFK-Synopse
Die Angaben wurden allen Härtefallkommissionen vor der Veröffentlichung zur Prüfung bzw. Stellungnahme vorgelegt, alle Mitteilungen wurden verarbeitet.

ABER: Trotz geringer absoluter Zahlen ist Mecklenburg-Vorpommern bundesweit fast Schlusslicht bei der Anerkennung von Härtefällen

Das Kabinett in Mecklenburg-Vorpommern hat gestern dem Vorschlag aus dem Innenministerium zugestimmt, die bisherige Befristung für die Arbeit der Härtefallkommission aufzuheben. Die ganze Pressemitteilung lesen Sie hier