EuGH erklärt Leistungskürzungen im Dublin-Verfahren für rechtswidrig
Pressemitteilung Schwerin, 09. Juni 2026 – Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e. V. sieht sich durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 4. Juni 2026 (C-621/24) in seiner langjährigen Kritik an Leistungskürzungen im Dublin-Verfahren bestätigt. Der EuGH hat klargestellt, dass die EuGH erklärt Leistungskürzungen im Dublin-Verfahren für rechtswidrig weiterlesen
